AGBs
1. Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der etronics AG gelten für sämtliche Lieferungen sowie Leistungen zwischen etronics AG (hiernach etronics) und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn etronics diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.
1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der etronics gelten auch dann, wenn diese nicht beigelegt sein sollten, dem Kunden aber in anderer Weise zur Kenntnis gebracht wurden.
1.3 Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.
1.4 Angebote sind unverbindlich. Falls in der Offerte nichts anderes erwähnt wurde, gilt das Angebot 30 Tage lang.
1.5 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien müssen schriftlich verfasst werden, um ihre Gültigkeit zu erlangen. Bei Abweichungen zwischen den schriftlich vereinbarten Vertragsbestimmungen und diesen Bedingungen gelten die Vertragsbestimmungen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag gilt mit der schriftlichen Bestätigung von etronics über die Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung) bzw. mit der Rechnungsausstellung als abgeschlossen.
2.2 Abweichungen von der Bestellung in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung werden Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Vorbehalten bleibt die Berichtigung von Rechnungsfehler.
2.3 Die Annullierung von Bestellungen ist nur mit der schriftlichen Zustimmung von etronics möglich. Bereits entstandene Kosten oder Preiserhöhungen infolge von Bestellungsreduktionen sind vom Kunden zu übernehmen.
2.4 Nach Ablauf der Lauffrist von Rahmenaufträgen behält sich etronics vor, Finanzierungs- und Lagerhaltungskosten im Umfang von 5% pro Jahr auf den Restwert des Rahmenauftrages in Rechnung zu stellen.
3. Liefer- und Leistungsumfang
3.1 Die Lieferungen und Leistungen von etronics werden in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung abschliessend aufgeführt.
3.2 etronics ist berechtigt Unterlieferanten beizuziehen.
4. Preise
4.1 Alle Preise verstehen sich netto, ohne jegliche Abzüge (exkl. MwSt.).
4.2 Kosten für Porto und Verpackung sowie Kosten für die Umsetzung besonderer Anforderungen gehen, falls nicht anders vereinbart, zu Lasten des Kunden und werden in Rechnung gestellt.
4.3 Sollte sich die Preisbildung zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung durch nicht vorhersehbare Umstände (insbesondere Währungsschwankungen und Lieferantenpreise) ändern, ist etronics berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
4.4 Bei Aufträgen unter CHF 1000 kann etronics einen Kleinmengenzuschlag in Höhe von CHF 250 geltend machen, um damit den internen Verwaltungsaufwand zu decken.
5. Lieferfrist
5.1 Es gilt die in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung genannte Lieferfrist. Sie beginnt mit dem Vertragsabschluss.
5.2 Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend, wenn
5.2.1 etronics die Informationen, die sie für die Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig erhält, oder wenn der Kunde die Angaben nachträglich abändert und damit eine Lieferverzögerung verursacht.
5.2.2 Hindernisse auftreten, die etronics trotz Anwendung der notwendigen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei etronics, beim Kunden oder bei einem Dritten auftreten.
5.3 Wegen Verspätung der Lieferung hat der Kunde kein Anrecht auf Schadenersatz oder weitere Leistungen. Er ist nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Kann etronics wegen bei ihr oder bei ihren Lieferanten eingetretenen Ereignissen, die sie nicht zu verantworten hat, die Lieferung nicht oder nicht rechtzeitig vornehmen, so ist etronics berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. etronics behält sich insbesondere das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Falls nicht anders vereinbart, gehen die Transportkosten zu Lasten des Kunden.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
6.1 Nutzen und Gefahr gehen mit dem Verlassen des Sitzes von etronics auf den Kunden über, sofern nicht anders vereinbart (Incoterms 2020).
6.2 Wird der Versand auf Verlangen des Kunden oder aus anderen Gründen, die etronics nicht zu verantworten hat, verzögert, geht die Gefahr zum ursprünglich vorgesehenen Liefertermin auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und versichert.
7. Versand, Transport und Versicherung
7.1 Der Versand und Transport an den vereinbarten Bestimmungsort wird durch etronics organisiert und wird entsprechend den vereinbarten
Lieferbedingungen abgerechnet.
7.2 etronics schliesst auf eigene Kosten eine Transportversicherung ab. Allfällige weitere Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art liegen ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs in der Verantwortung des Kunden.
7.3 Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtbegleitdokumente unverzüglich dem letzten Frachtführer und etronics zu melden.
8. Prüfung und Abnahme der Lieferungen
8.1 Der Kunde hat die Lieferungen innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt zu prüfen und etronics allfällige Mängel innerhalb dieser Frist schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als angenommen.
8.2 etronics hat die ihr gemäss Ziff. 8.1 mitgeteilten, von ihr anerkannten resp. zu vertretenden Mängel wahlweise zu beheben oder mangelhafte Ware auszutauschen.
8.3 Der Kunde hat keine Rechte und Ansprüche an Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen, ausser den in Ziff. 8 und 9 ausdrücklich genannten Punkte.
9. Gewährleistung, Haftung für Mängel
9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware.
9.2 Die von etronics eingeräumte Garantie beschränkt sich auf das Material, die Ausführung und das Aussehen.
9.3 Der Kunde hat ausschliesslich Anspruch auf Ersatz bzw. Reparatur der fehlerhaften Ware. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen.
9.4 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder falls ein Mangel aufgetreten ist, der Kunde etronics aber nicht umgehend die Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
9.5 etronics haftet nicht für Mängel, die auf ungenaue oder fehlende Informationen seitens des Kunden zurückzuführen sind. Weiter haftet etronics nicht für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, mangelhaften Unterhalt, unsachmässige Verwendung, übermässiger Beanspruchung oder durch andere Gründe entstanden sind, die etronics nicht zu verantworten hat.
9.6 etronics haftet nicht für die Folgeschäden, die indirekten Schäden aus dem Gebrauch, Ertragsausfall und allfällige Umtriebe des Kunden.
9.7 Haftet etronics zu Unrecht für einen Schaden, welcher nicht in ihrer Verantwortung liegt, hat der Kunde etronics sämtliche daraus entstandene Kosten zu ersetzen.
10. Geheimhaltung
10.1 Informationen, welche etronics dem Kunden zwecks Vertragserfüllung überlässt, dürfen nicht für andere Zwecke des Kunden verwendet oder Dritten überlassen werden.
11. Zahlungsbedingungen
11.1 Der Kunde hat die Zahlungen entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen rein netto, zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.
11.2 Sollten aufgrund Zahlungsunfähigkeit des Kunden die Rechte von etronics in Gefahr sein, kann etronics die Auftragsausführung solange aussetzen, bis die vertraglich geregelten Pflichten erfüllt worden sind. etronics kann schadlos vom Vertrag zurücktreten, wenn die Erfüllung nicht in angemessener Zeit sichergestellt ist.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Jegliche verkaufte Ware bleibt bis zur Vertragserfüllung und Einhaltung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen Eigentum von etronics.
12.2 etronics sowie unsere Lieferwerke behalten sich das alleinige Eigentums- und Urheberrecht für sämtliche Zeichnungen und Entwürfe vor. Die genannten Unterlagen werden dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von etronics weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert werden. Auf Verlangen von etronics sind die Unterlagen zurückzugeben.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
13.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle zwischen den Vertragsparteien entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Zürich, Schweiz.